Rechnungsnummer abkürzen: Rechnungs-Nr., Re-Nr. oder RN?
Die gängigen Abkürzungen für Rechnungsnummer – Rechnungs-Nr., Re.-Nr., RN, RNr. – mit Empfehlung für Rechnungen, Überweisungen und E-Rechnungen. Kurz erklärt.
Eine verbindliche Abkürzung für „Rechnungsnummer" gibt es nicht – weder im Duden noch im Umsatzsteuergesetz. In der Praxis haben sich mehrere Kurzformen etabliert, und je nach Ort passt eine besser als die andere. Hier die Übersicht mit einer klaren Empfehlung.
Die gängigen Abkürzungen
| Abkürzung | Lesart | Wo üblich |
|---|---|---|
| Rechnungs-Nr. | Rechnungsnummer | Auf der Rechnung selbst, in Briefen – die ausgeschriebenste und eindeutigste Form |
| Re.-Nr. / Re-Nr. | Rechnungsnummer | Auf Rechnungen und in Buchhaltungssoftware, wenn Platz knapp ist |
| RNr. | Rechnungsnummer | In Tabellen und Listen |
| RN | Rechnungsnummer | Als Präfix in Nummernkreisen (RN-2026-047), in Programmen als Feldname |
| Rg.-Nr. | Rechnungsnummer | Regional, vor allem in Süddeutschland und Österreich |
| Nr. | Nummer | Im Kontext eindeutig, wenn „Rechnung" schon danebensteht |
Alle sind verständlich. Keine ist falsch.
Empfehlung nach Einsatzort
Auf der Rechnung: „Rechnungs-Nr." oder ausgeschrieben „Rechnungsnummer". Die Rechnung ist ein Dokument, das der Kunde und später der Prüfer lesen; hier ist Deutlichkeit wichtiger als Platz. Das UStG verlangt die Angabe, nicht eine bestimmte Bezeichnung – aber sie sollte als Rechnungsnummer erkennbar sein.
Im Verwendungszweck der Überweisung: Der Platz ist auf 140 Zeichen begrenzt, oft weniger. „Re-Nr. 0047-2609-MEIER" oder einfach die Nummer allein. Wenn Ihre Rechnungsnummer sprechend ist – also Jahr und Kunde enthält – braucht sie im Verwendungszweck kein Etikett.
In Tabellen und Exporten: Als Spaltenkopf „RNr." oder „Re-Nr.". Kurz, damit die Spalte schmal bleibt.
Als Präfix in der Nummer selbst: Hier ist „RN" oder „RE" üblich: RE-0047. Nötig ist das nur, wenn Sie neben Rechnungen auch Angebote (AN-) oder Auftragsbestätigungen (AB-) nummerieren und die Belege unterscheidbar sein sollen. Steht der Zähler ohnehin vorn wie in 0047-2609-MEIER, ist das Präfix bei Rechnungen entbehrlich.
Drei Buchstaben, wenn es sehr kurz sein muss
Wer in einem Formular genau drei Zeichen hat: RNr (ohne Punkt) oder RgN. Beides ist im Kontext einer Rechnung verständlich. Das oft gesuchte Kreuzworträtsel-Kürzel gibt es dagegen nicht – „Rechnungsnummer" hat keine amtliche Dreibuchstabenform.
Rechnungsnummer auf Englisch
Wer ins Ausland fakturiert: Invoice number, abgekürzt Invoice No. oder Inv. No.. In der E-Rechnung nach EN 16931 heißt das Feld „Invoice number" (BT-1) – unabhängig von der Sprache der Rechnung. Auf zweisprachigen Rechnungen schreibt man „Rechnungs-Nr. / Invoice No.".
Was nicht in die Abkürzung gehört
Verwechseln Sie die Abkürzung nicht mit der Nummer selbst. „Re-Nr." ist das Etikett; 0047-2609-MEIER ist der Inhalt. Beides muss auf der Rechnung stehen, aber nur der Inhalt ist die Pflichtangabe nach § 14 UStG. Wie die Nummer aufgebaut sein sollte, steht im Artikel Rechnungsnummer: Aufbau und Beispiele; was das Gesetz verlangt, im Leitfaden Rechnungsnummer.
Und in der E-Rechnung?
In XRechnung und ZUGFeRD gibt es kein Etikett mehr, nur das Feld: <cbc:ID>0047-2609-MEIER</cbc:ID> in UBL beziehungsweise <ram:ID> in CII. Das lesende Programm weiß, dass das die Rechnungsnummer ist. Die Abkürzungsfrage stellt sich nur noch im sichtbaren PDF-Teil einer ZUGFeRD-Rechnung – und da gilt: „Rechnungs-Nr.".
Rechnungsnummern, die man nicht abkürzen muss
Pennio baut Nummern, die sich selbst erklären: 0047-2609-MEIER sagt Zähler, Monat und Kunde. Auf der Rechnung, im XML der E-Rechnung und im Verwendungszweck Ihres Kunden.
Keine Kreditkarte nötig
Häufige Fragen
Gibt es eine offizielle Abkürzung für Rechnungsnummer?
Muss auf der Rechnung „Rechnungsnummer" stehen oder reicht die Nummer?
Wie kürzt man Rechnungsnummer mit drei Buchstaben ab?
Was heißt Rechnungsnummer auf Englisch?
Stand: September 2026.
Die Pennio Redaktion schreibt über E-Rechnung, Rechnungsstellung und Umsatzsteuerrecht. Grundlage sind die aktuellen Gesetzestexte, die Norm EN 16931, die Spezifikationen von XRechnung und ZUGFeRD sowie die Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums. Wir bauen selbst E-Rechnungs-Software und prüfen jede Aussage an den offiziellen Validatoren.
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