Leitweg-ID: was sie ist, wie sie aufgebaut ist und woher Sie sie bekommen

Die Leitweg-ID adressiert eine Rechnung an die richtige Stelle in der Verwaltung. Aufbau, Prüfziffer, wo Sie sie erfragen und was passiert, wenn sie fehlt oder falsch ist.

Pennio RedaktionFachlich geprüft12. September 2026Aktualisiert: 12.9.2026

Wer zum ersten Mal einer Behörde eine Rechnung stellt, stolpert über ein Feld, das es im Geschäft mit Unternehmen nicht gibt: die Leitweg-ID. Ohne sie weist das Rechnungsportal die Datei zurück — auch wenn inhaltlich alles stimmt. Dieser Artikel erklärt, wozu die Leitweg-ID da ist, wie sie aufgebaut ist, wo Sie sie herbekommen und was zu tun ist, wenn Ihr Auftraggeber selbst keine nennen kann.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Leitweg-ID ist die Adresse einer Stelle in der öffentlichen Verwaltung — sie sagt dem Rechnungseingangsportal, an welches Amt, welches Referat, welche Kostenstelle die Rechnung weitergeleitet wird.
  • Sie ist Pflichtangabe bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (§ 5 E-Rechnungsverordnung) und steht im XML im Feld BT-10 (BuyerReference).
  • Aufbau: Grobadressierung – Feinadressierung – Prüfziffer, getrennt durch Bindestriche, zum Beispiel 991-01234-56.
  • Sie bekommen die ID vom Auftraggeber: aus dem Vergabeverfahren, dem Auftragsschreiben, der Bestellung oder auf Nachfrage. Ein zentrales Verzeichnis aller IDs gibt es nicht.
  • Im Geschäft zwischen Unternehmen gibt es keine Leitweg-ID. Dort bleibt BT-10 entweder leer oder trägt eine vereinbarte Bestellreferenz.

Wozu die Leitweg-ID gut ist

Eine Behörde ist kein Empfänger, sondern viele. Wenn eine Rechnung an „Stadt Musterstadt" adressiert ist, weiß niemand, ob sie zum Grünflächenamt, zur Schulverwaltung oder zum Bauhof gehört. In der Papierzeit stand das in der Anschrift oder im Betreff und ein Mensch hat sortiert.

Bei der E-Rechnung soll genau dieses Sortieren automatisch passieren. Die Leitweg-ID ist deshalb kein Aktenzeichen und keine Bestellnummer, sondern eine Routing-Information: Das zentrale Rechnungseingangsportal — beim Bund die ZRE beziehungsweise OZG-RE, in den Ländern jeweils eigene Portale — liest die ID aus dem XML und leitet die Rechnung an die dahinterliegende Stelle weiter.

Rechtlich verankert ist sie in der E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV), § 5: Rechnungssteller müssen die Leitweg-ID angeben. Die Länder haben entsprechende Verordnungen erlassen. Was eine XRechnung sonst noch braucht, erklärt der Leitfaden XRechnung.

Wie eine Leitweg-ID aufgebaut ist

Die ID besteht aus drei Teilen, getrennt durch Bindestriche:

991-01234-56
│    │     │
│    │     └── Prüfziffer (2 Stellen)
│    └──────── Feinadressierung (bis 30 Zeichen, optional)
└───────────── Grobadressierung (2–12 Zeichen)

Grobadressierung. Identifiziert die Gebietskörperschaft oder Einrichtung. Sie folgt im Kern dem amtlichen Regionalschlüssel: Die erste Ziffernfolge steht für Bund, Land, Kreis und Gemeinde. 991 ist der Bereich, den der Bund für Testzwecke und bestimmte Einrichtungen nutzt; 04 steht etwa für Bremen, 11 für Berlin. Diese Stelle ist Pflicht.

Feinadressierung. Optional, vom Empfänger selbst vergeben. Hier steht, welches Amt, welches Referat oder welche Kostenstelle gemeint ist. Behörden mit vielen Bedarfsstellen nutzen das intensiv, kleine Einrichtungen gar nicht.

Prüfziffer. Zwei Ziffern, berechnet nach einem festgelegten Verfahren über die vorangehenden Stellen. Sie fängt Tippfehler ab: Eine vertippte ID fällt schon beim Einlesen auf, bevor die Rechnung irgendwo landet.

Eine ID ohne Feinadressierung hat nur zwei Teile: 04011000-12. Beides ist zulässig — maßgeblich ist immer das, was der Auftraggeber Ihnen nennt.

Nicht selbst zusammenbauen

Es ist verlockend, aus einem Regionalschlüssel und einer Kostenstelle eine ID zu konstruieren. Das geht schief: Die Feinadressierung ist frei vergeben, und die Prüfziffer muss rechnerisch passen. Eine erfundene ID wird entweder abgewiesen oder — schlimmer — an die falsche Stelle geleitet.

Wo im XML sie steht

In der EN 16931 ist das Feld BT-10 „Buyer reference" vorgesehen: eine Referenz des Käufers, die dieser für die interne Zuordnung braucht. In Deutschland ist dieses Feld für Behördenrechnungen mit der Leitweg-ID zu befüllen. In der XRechnung ist BT-10 deshalb Pflicht; in der EN 16931 selbst ist es optional.

Im XML einer XRechnung (UBL) sieht das so aus:

<cbc:BuyerReference>991-01234-56</cbc:BuyerReference>

In ZUGFeRD (CII):

<ram:BuyerReference>991-01234-56</ram:BuyerReference>

Ein vollständiges Beispiel mit allen Pflichtfeldern zeigt der Artikel XRechnung: Beispiel.

Wichtig: Die Leitweg-ID gehört nicht in die Kundennummer, nicht in den Betreff und nicht in die Bemerkungen. Ein Portal liest ausschließlich BT-10.

Woher Sie die Leitweg-ID bekommen

Ein bundesweites Verzeichnis aller Leitweg-IDs gibt es nicht, und das ist Absicht: Die Feinadressierung ist interne Organisation der jeweiligen Stelle. Die üblichen Quellen:

Aus der Vergabe. Bei Ausschreibungen steht die ID in den Vergabeunterlagen oder im Zuschlagsschreiben.

Aus der Bestellung. Wer per Bestellschein beauftragt wird, findet die ID meist dort — oft zusammen mit einer Bestellnummer, die zusätzlich anzugeben ist.

Auf der Website der Behörde. Viele Kommunen und Landesbehörden veröffentlichen ihre Leitweg-ID auf der Seite „Elektronische Rechnung" oder „Lieferanteninformationen".

Auf Nachfrage. Eine Mail an die Ansprechperson genügt: „Für die elektronische Rechnungsstellung benötigen wir Ihre Leitweg-ID." Behörden sind darauf eingestellt.

Aus dem Portal. Wer sich beim Rechnungseingangsportal des Bundes oder eines Landes registriert, findet dort Hilfen zur Ermittlung — die Portale des Bundes bieten eine Suchfunktion für angeschlossene Behörden an.

Bevor Sie die erste Behördenrechnung stellen
  • Leitweg-ID erfragt und schriftlich bestätigt
  • Geklärt, über welchen Weg die Rechnung eingereicht wird (Portal-Upload, Peppol, E-Mail an das Portal)
  • Bestell- oder Auftragsnummer bereit, falls zusätzlich verlangt
  • Format geklärt: die meisten Portale erwarten XRechnung, viele akzeptieren auch ZUGFeRD ab Profil EN 16931
  • Leitweg-ID beim Kunden im Rechnungsprogramm hinterlegt, damit sie nicht jedes Mal neu gesucht wird

Was passiert, wenn sie fehlt oder falsch ist

Sie fehlt. Das Portal weist die Rechnung ab. Sie erhalten eine Fehlermeldung, meist mit Verweis auf die Regel BR-DE-15 („Buyer reference muss angegeben werden"). Die Rechnung gilt als nicht eingereicht — Zahlungsfristen laufen nicht an.

Sie ist falsch aufgebaut. Stimmt die Prüfziffer nicht oder ist das Format ungültig, greift dieselbe Abweisung. Der Fehler ist harmlos, weil er sofort auffällt.

Sie ist gültig, aber die falsche. Der unangenehmste Fall: Die Rechnung wird angenommen und an eine Stelle geleitet, die nichts damit anfangen kann. Dort verschwindet sie, bis jemand nachfragt. Deshalb die ID beim Kunden hinterlegen und bei neuen Ansprechpartnern kurz gegenprüfen.

Ist die Rechnung bereits festgeschrieben und verschickt, wird sie nicht korrigiert, sondern storniert und neu gestellt — siehe Stornorechnung schreiben. Deshalb gehört die Leitweg-ID zu den Feldern, die vor dem Festschreiben stimmen müssen.

Leitweg-ID im Geschäft zwischen Unternehmen

Kurz: gibt es nicht. Die Leitweg-ID existiert nur im öffentlichen Bereich. Im B2B bleibt BT-10 entweder leer oder trägt eine Bestellreferenz, die der Kunde vorgibt — manche Konzerne verlangen dort ihre eigene Bestellnummer, damit die Rechnung automatisch dem Einkaufsvorgang zugeordnet wird.

Wer also eine Rechnung an ein Unternehmen stellt und nach der Leitweg-ID sucht: Es gibt keine, und die Rechnung ist trotzdem vollständig. Was in einer normalen E-Rechnung stehen muss, steht im Artikel Pflichtangaben auf der Rechnung.

Einreichungswege bei öffentlichen Auftraggebern

Die Leitweg-ID allein genügt nicht — die Rechnung muss auch den richtigen Weg nehmen:

Portal-Upload. Datei im Webportal hochladen. Einfach, aber manuell.

E-Mail an das Portal. Viele Portale nehmen Rechnungen an einer eigenen Adresse entgegen; die Datei muss im Anhang liegen.

Peppol. Das europäische Netz für den Rechnungsaustausch. Für regelmäßige Lieferanten der beste Weg, weil er ohne manuelles Hochladen auskommt; nötig ist ein Zugangspunkt (Access Point).

Welcher Weg gilt, sagt der Auftraggeber. Mehr zum Umfeld öffentlicher Auftraggeber steht im Artikel XRechnung an Behörden.

Einmal hinterlegen, immer richtig

In Pennio gehört die Leitweg-ID zu den Kundenstammdaten. Sie tragen sie einmal ein, jede Rechnung an diese Stelle trägt sie automatisch im Feld BT-10 — und ohne vollständige Pflichtfelder wird keine Rechnungsnummer gezogen.

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Häufige Fragen

Was ist die Leitweg-ID?
Eine Adressierungsinformation für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung. Sie sagt dem Rechnungseingangsportal, an welche Stelle innerhalb der Behörde die Rechnung weitergeleitet werden soll. Rechtsgrundlage ist § 5 der E-Rechnungsverordnung.
Wie ist eine Leitweg-ID aufgebaut?
Aus Grobadressierung (2–12 Zeichen, an den amtlichen Regionalschlüssel angelehnt), optionaler Feinadressierung (bis 30 Zeichen, von der Behörde vergeben) und einer zweistelligen Prüfziffer, getrennt durch Bindestriche — zum Beispiel 991-01234-56.
Wo finde ich die Leitweg-ID meines Auftraggebers?
In den Vergabeunterlagen, im Auftrags- oder Bestellschreiben, oft auf der Website der Behörde unter „Elektronische Rechnung" — oder auf Nachfrage bei Ihrer Ansprechperson. Ein zentrales Verzeichnis aller IDs gibt es nicht.
In welches Feld gehört die Leitweg-ID?
In BT-10, „Buyer reference" (BuyerReference). In der XRechnung ist dieses Feld Pflicht, in der EN 16931 allgemein optional.
Brauche ich eine Leitweg-ID für Rechnungen an Unternehmen?
Nein. Die Leitweg-ID gibt es nur im öffentlichen Bereich. Im B2B bleibt das Feld leer oder trägt eine vom Kunden gewünschte Bestellreferenz.
Was passiert, wenn die Leitweg-ID fehlt?
Das Portal weist die Rechnung ab, meist mit Verweis auf die Regel BR-DE-15. Die Rechnung gilt als nicht eingereicht, Zahlungsfristen laufen nicht an. Sie reichen sie mit korrekter ID erneut ein — solange sie noch nicht festgeschrieben und verschickt war, genügt eine Korrektur im Entwurf.
Kann ich die Leitweg-ID selbst berechnen?
Nein. Die Feinadressierung vergibt die Behörde intern, und die Prüfziffer muss zu den übrigen Stellen passen. Eine selbst zusammengesetzte ID wird abgewiesen oder landet an der falschen Stelle.

Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen: § 5 E-Rechnungsverordnung (ERechV), Richtlinie 2014/55/EU, EN 16931 (BT-10), XRechnung-Spezifikation 3.0 und Prüfregeln der KoSIT (BR-DE-15), § 14 UStG.

Pennio Redaktion Fachlich geprüft

Die Pennio Redaktion schreibt über E-Rechnung, Rechnungsstellung und Umsatzsteuerrecht. Grundlage sind die aktuellen Gesetzestexte, die Norm EN 16931, die Spezifikationen von XRechnung und ZUGFeRD sowie die Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums. Wir bauen selbst E-Rechnungs-Software und prüfen jede Aussage an den offiziellen Validatoren.

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